Professuren im deutschen Wissenschaftssystem

Professuren im deutschen Wissenschaftssystem

 
Im deutschen Wissenschaftssystem gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Professuren. Professor*innen verantworten im Wissenschaftsbetrieb Forschung und Lehre, Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Akademische Selbstverwaltung/Gremientätigkeit sowie die Verwaltung der Professur.

Häufig sehen die Karriereschritte auf dem Weg zur Universitätsprofessur folgendermaßen aus: Abgeschlossenes Hochschulstudium - Promotion - Anstellung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung als wissenschaftlicher Mitarbeitender oder (Nachwuchs-)Gruppenleiter*in - Habilitation (inklusive Verleihung der Lehrberechtigung) - Tätigkeit als Privatdozent*in - Berufung zum*r Universitätsprofessor*in.

Im angloamerikanischen System erfolgt der Aufstieg im Tenure Track vom Assistant Professor über den Associate Professor zum Full oder Tenured Professor.

*Weitere Professuren wie solche an Fach- und Privathochschulen sowie Ehren- und Seniorprofessuren sind hier nicht aufgeschlüsselt.

Lesenswert: Der Ratgeber zur Professur bei DIE ZEIT academics (German only); Informationen zum Arbeiten in der Wissenschaft von der Universität Bonn

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Volker Lannert / Universität Bonn

Professuren im Überblick

Planmäßige Professor*innen (ordentliche Professur, „Ordinarius“, full professor) an Universitäten sind im höheren Dienst verbeamtet und übernehmen als Leiter*innen eines eigenen Lehrstuhls Verantwortung als Hochschullehrer*innen mit einem je nach Bundesland vorgeschriebenen Lehrdeputat. Besetzt wird eine Professur im Regelfall durch ein aufwändiges und durch die Hochschulgesetze rechtlich formalisiertes Auswahlverfahren (Berufungsverfahren), das sicherstellen soll, dass die Auswahl der gesetzlich geforderten Bestenauslese entspricht, also nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt.

Neben der ordentlichen Professur gibt es sog. außerplanmäßige Professor*innen (apl. Prof.; professor without a chair), die kein Professorendienstverhältnis zur titelverleihenden Hochschule haben. Verliehen wird dieser Titel häufig an Privatdozent*innen (PD, Priv.-Doz., habilitierte Wissenschaftler*innen mit Lehrberechtigung ohne eigenen Lehrstuhl).

Eine alternative Qualifikation auf dem Weg zur ordentlichen Professur ist die Juniorprofessur (Jun.-Prof., assistant professor to associate professor) im Anschluss an die Promotion. Hier ersetzen weitere Leistungen, die von den Hochschulen jeweils festgesetzt werden, die Habilitation. Juniorprofessuren können mit dem Zusatz eines Tenure Track ausgeschrieben sein, die nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit (nach Zwischen- und Endevaluation) die Umwandlung in eine lebenslange, ordentliche Professur garantiert – ohne weiteres Berufungsverfahren. Dies soll jungen Wissenschaftler*innen mehr Planbarkeit in der Karriere bieten.

Gemeinsame Professuren (S-Professur, Sonder-/Sektoralprofessur, joint appointments) sind mit Einrichtungen der außeruniversitären Forschung (Institute der Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft sowie der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft) ausgeschrieben. Zumeist treffen gemeinsame Berufungskommissionen die Entscheidung über die Besetzung der Professur, die häufig in leitender Position in der außeruniversitären Forschung tätig ist (Institutsdirektion, Gruppen- oder Abteilungsleitung). Die Besonderheit im Vergleich zur Universitätsprofessur ist der starke Forschungsfokus dieser Professuren, deren Lehrverpflichtung um einiges geringer ausfällt.

Die gemeinsame Professur kann nach drei Kooperationsmodellen ausgestaltet sein: (1) Berliner Modell (Erstattungsmodell; Aufgabenreduzierung an der Hochschule und Personalkostenerstattung für diesen Ausfall), (2) Jülicher Modell (Beurlaubungsmodell; Beurlaubung von der Hochschule und Abschluss eines Dienstvertrags mit der jeweiligen Forschungseinrichtung), (3) Karlsruher Modell (Nebentätigkeitsmodell; volle universitäre Verpflichtungen mit Nebentätigkeit an der jeweiligen Forschungseinrichtung). Im Rahmen von BORA werden die ersten beiden Modelle verfolgt.

Stiftungsprofessuren (endowed professorships, Donor-named Distinguished Professorships, term chairs) unterscheiden sich vordergründig durch ihre Finanzierung von anderen Professuren, sie werden ganz oder teilweise von Drittmittelgebern getragen (von Stiftungen, Institutionen oder Unternehmen; auch die DFG-Heisenberg-Professuren) und sind befristet. Im Regelfall müssen die Professuren danach von der jeweiligen Hochschule übernommen werden. 

Honorarprofessor*innen (Hon.-Prof., adjunct professor, adjunct associate professor) sind nebenberufliche Hochschullehrer*innen, deren Leistungen im jeweiligen Fachgebiet denen ihrer Kolleg*innen äquivalent ist. Sie werden oft aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen an die Hochschulen bestellt und halten Lehrveranstaltungen in geringem Umfang ehrenamtlich (unentgeltlich) ab. Sie sind weiterhin in ihren Tätigkeiten außerhalb der Hochschule hauptberuflich unterwegs.

Gastprofessor*innen (visiting professors) übernehmen im Rahmen eines Austauschs über Gastsemester oder eines Forschungsprojekts zeitweise eine Professur an einer anderen Hochschule als ihrer Heimateinrichtung. Auch Privatdozent*innen können Gastprofessuren übernehmen.

Vertretungsprofessor*innen übernehmen semesterweise die Verwaltung von Professuren, die wegen Beurlaubung, Pensionierung oder Weggang der eigentlichen Stelleninhaber*innen zeitlich befristet unbesetzt sein. Sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen, weshalb sie eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen vorweisen müssen.


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